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Brauchen Sie meinen Auszug aus dem Betreibungs- und Konkursregister?

Nein. Ein Auszug aus dem Betreibungsregister kann von Banken verlangt werden, wenn Sie einen Bankkredit beantragen. Das Betreibungsregister enthält alle Betreibungen, die in den letzten fünf Jahren gegen Sie eingeleitet wurden, auch wenn diese bezahlt wurden oder ungerechtfertigt waren. Wenn Sie sich nicht mit einem leeren Auszug ausweisen können, kann es gut sein, dass Sie sich von Ihrem Projekt verabschieden müssen bei der Bank. Nicht bei Auto-Pfandhaus.ch: Unsere einzige Sicherheit ist Ihr Fahrzeug.